Als Wohnmobilhändler von gebrauchten Wohnmobilen und Wohnwagen bieten wir unseren Privatkunden selbstverständlich auch Gewährleistung. Doch was ist die Gewährleistung, welchen Umfang haben die Leistungen und wie müssen Sie sich als Kunde verhalten, um diese Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können? Um Ihnen eine reibungslose Regulierung eines Gewährleistungsfalls bieten zu können, müssen folgende Punkte beachtet werden.
Bei etwaigen Mängeln oder Defekten muss immer beim Händler reklamiert werden.
Der Umfang der Gewährleistung beinhaltet in der Regel das gesamte Fahrzeug. Ausgenommen hiervon sind lediglich Verschleißteile und Zubehör. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Liste am Ende der Seite.
Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, sollte Ihnen ein Mangel oder ein Defekt auffallen oder ein Schaden auftreten. Nutzen Sie dazu unsere Online-Formular und schildern Sie uns das Problem. Wir werden das weitere Vorgehen mit Ihnen koordinieren.
Jegliche Reparatur, die Sie ohne Absprache und ohne Freigabe durchführen lassen, erfolgt ausschließlich auf Ihre Rechnung.
Der Wohnmobilpark übernimmt keine Kosten, die durch Fremdreparaturen entstehen, welche nicht mit uns vereinbart wurden.
Reklamationsanfragen müssen ausschließlich über unser Online-Formular eingereicht werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Mängel beheben können, die uns schriftlich vorliegen. Sie können uns auch gerne über unser Online-Formular kontaktieren. Wichtig ist dabei die genaue Beschreibung des Mangels und das Kaufdatum. Zur schnelleren Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir weiterhin den Kaufvertrag. Bitte senden Sie uns diesen als Anhang mit dem Formular zu.
Jeglicher gemeldete Mangel, der unter die Gewährleistung fällt, wird von uns unentgeltlich für Sie behoben. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, das Wohnmobil zu uns zu bringen, können wir einen Abhol- und Rücklieferungsservice vereinbaren. Ein gemeldeter Mangel darf bis zu dreimal von uns nachgebessert werden.
Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer (Wohnmobilpark) für den sach- und mängelfreien Zustand der gehandelten Ware einsteht. Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar machen (sogenannte "verstecke Mängel").
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