
Unsere Gewährleistung - Was ist im Schadenfall zu tun?
Als Händler von gebrauchten Wohnmobilen und Wohnwagen bieten wir unseren Privatkunden selbstverständlich auch Gewährleistung. Doch was ist die Gewährleistung, welchen Umfang haben die Leistungen und wie müssen Sie sich als Kunde verhalten, um diese Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können? Um Ihnen eine reibungslose Regulierung eines Gewährleistungsfalls bieten zu können, müssen folgende Punkte beachtet werden.
Bei etwaigen Mängeln oder Defekten muss immer beim Händler reklamiert werdenDer Umfang der Gewährleistung beinhaltet in der Regel das gesamte Fahrzeug. Ausgenommen hiervon sind lediglich Verschleißteile und Zubehör. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Liste am Ende der Seite.
Melden Sie uns sofort den Schaden
Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, sollte Ihnen ein Mangel oder ein Defekt auffallen oder ein Schaden auftreten. Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Servicenummer 0800 / 186 00 00 und schildern Sie uns das Problem. Wir werden das weitere Vorgehen mit Ihnen koordinieren.
Jegliche Reparatur, die Sie ohne Absprache und ohne Freigabe durchführen lassen, erfolgt ausschließlich auf Ihre Rechnung.
Der Wohnmobilpark e.K. übernimmt keine Kosten, die durch Fremdreparaturen entstehen, welche nicht mit uns vereinbart wurden.
Jeder Schaden muss schriftlich eingereicht werden.
Wir helfen Ihnen gerne telefonisch weiter und beantworten Ihre Fragen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir nur Mängel beheben können, die uns schriftlich vorliegen. Zu diesem Zweck reichen ein Fax, eine Email oder ein Postbrief aus. Sie können uns auch gerne direkt über unser Online-Formular kontaktieren. Wichtig ist dabei die genaue Beschreibung des Mangels und das Kaufdatum auf Ihrem Kaufvertrag.
Wir garantieren die Reparaturdurchführung im Rahmen der Gewährleistungspflicht
Jeglicher gemeldete Mangel, der unter die Gewährleistung fällt, wird von uns unendgeldlich für Sie behoben. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben das Wohnmobil zu uns zu bringen, können wir einen Abhol- und Rücklieferungsservice vereinbaren. Ein gemeldeter Mangel darf bis zu dreimal von uns nachgebessert werden.
Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer (Der Wohnmobilpark e.K.) für den sach- und mängelfreien Zustand der gehandelten Ware
einsteht. Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich
erst später bemerkbar machen (sogenannte "verstecke Mängel").Eine "Gewährleistung" ist in Deutschland gesetzlich vorgegeben und geregelt. Der Verkäufer oder Händler kann weder die Dauer bestimmen, noch kann er festlegen, was die Gewährleistung beinhaltet. Eine Gewährleistung ist für die Dauer von 24 Monaten gesetzlich vorgeschrieben. Sie geht nicht vom Hersteller aus, sondern besteht immer zwischen Händler und Kunde. Bei gebrauchten Produkten kann die Gewährleistung auf 12 Monate verringert werden, sofern dies im Kaufvertrag festgehalten wird.
Sollte innerhalb der ersten 6 Monate ein Schaden auftreten, liegt die Beweislast beim Händler. Das bedeutet, dass er nachweisen muss, dass der Mangel oder Defekt bei der Auslieferung (Gefahrenübergang) nicht vorhanden war. Ab dem siebten Monat muss jedoch der Kunde dem Händler beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat.
Die folgende Liste bezeichnet alle Teile, die bei einem Schaden oder Mangel in die Gewährleistung fallen.
MotorZylinderblock, Zylinderkopf, Kurbelgehäuse, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen bzw. Kette mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse, Schwung- bzw. Antriebsscheibe mit Zahnkranz.
Getriebe
Gehäuse für Schalt- oder Automatikgetriebe, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler und Hauptmodul für elektronische Getriebeschaltung bei Automatik, Gehäuse für Front-, Heck- oder Allradantrieb einschließlich aller Innenteile.
Kraftübertragung
Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke.
Lenkung
Mechanisches oder hydraulisches Getriebe mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung.
Bremsen
Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, -regler und -begrenzer, Radbremszylinder
Kraftstoffanlage
Elektronische Einspritzanlage, Steuergerät, Drosselklappensteuerung, Einspritzdüsen, Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Kraftstoffpumpe, Vergaser, Turbolader.
Elektrik
Lichtmaschine, elektronische Zündanlage mit Zündspule, -transistor und elektronischem Steuergerät, Anlasser.
Kühlsystem
Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe und Visco- bzw. Thermolüfter
Fahrdynamiksysteme
ABS mit allen wesentlichen Teilen, ASR mit allen wesentlichen Teilen, ASD (automatisches Sperrdifferential) mit allen wesentlichen Teilen, automatischer Vierradantrieb mit allen wesentlichen Teilen, ESP (elektronisches Fahrstabilitätsprogramm) mit allen wesentlichen Teilen.
Sicherheitssysteme
Kontrollsystem für Airbags und Gurtstraffer.

